Leistungen und Preise

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben in der Regel keinen Erstattungsanspruch für die Behandlungskosten. Ich empfehle Ihnen deshalb vor Behandlungsbeginn die Möglichkeit einer eventuellen Bezuschussung mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Mitglieder von privaten Krankenversicherungen benötigen zur Abrechnung den Heilpraktikerzusatz in ihrem Tarif. Osteopathische Behandlungen und andere Naturheilverfahren werden u.U. nicht oder nur teilweise durch gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet. Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung übernimmt diese Versicherungseinrichtung, entsprechend den Vertragsbestimmungen, entweder einen Teil oder die gesamten Kosten. Da es sich hierbei um einen Vertrag zwischen dem Versicherungs-nehmer (Patient) und der Krankenkasse handelt, habe ich als Therapeut darauf keinen Einfluss.

Für Selbstzahler gelten folgende Honorarstaffelungen als Anhaltspunkte:

Bei Akut- oder Schmerzbehandlungen gilt als Grundlage für die Behandlungsgebühr das Stundenhonorar von 90.00 Euro.

Eingesetzte  Injektionen und Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien aus der Praxis werden zuzüglich berechnet.

Erstuntersuchung mit Irisdiagnose, Antlitzdiagnose und homöophatischer Mittelfindung, sowie gründlicher Anamnese und Untersuchung mit Anbehandlung mit Rezept und Beratung von ca. einer Stunde Dauer. Je nach Zeitaufwand und Medikamenteneinsatz.                                                                                  ca. 100.- Euro

Injektionsbehandlungen wie Neuraltherapie mit biologischen Medikamenten und Ampullen,  Narbenentstörungen, Akupunktur  von ca. 20- 30 Minuten Dauer.                                                                                                        ca.  40.- bis 70.-Euro                                                                                   

Raucherentwöhnung  mit Laser-Ohrakupunktur und Injektionsmischungen, drei Behandlungstermine, pauschal 180.-Euro.

Massagen, medizinische Einreibungen, UV-Bestrahlungen und Akupunkturbehandlungen, chiropraktische oder ostheophatische  Behandlungen, sowie Neuraltherapie oder Lasertherapie werden nach Zeitaufwand und Injektionsmitteleinsatz abgerechnet. Für eine halbe Stunde ca. 40.- bis 70.- Euro.

Reizstromtherapie, Scenarbehandlung oder die Therapie mit dem Physiokey zur Schmerztherapie, Baunscheidtherapie und Schröpfkopfmassagen zur Ausleitung runden das Therapiespektrum ab.  Alle Anwendungen sind untereinander kombinierbar, sodaß eine große Behandlungsbreite zu Verfügung steht.

Pychosomatische Erkrankungen wie Erschöpfungssyndrom, Angststörungen oder ähnliche Problemkreise werden mittels personenzentrierter Gesprächstherapie, autogenem Training oder psychologischer Exploration angegangen und werden nach dem gleichen Stundengebührensatz berechnet.

Sollten die Behandlungszeiten kürzer oder länger ausfallen wird das Honorar entsprechend angepasst.

Barzahlung ist direkt nach der Behandlung erbeten.  

Abrechnungen für private Kassen werden monatlich erstellt. Ab dem zweiten Termin gilt als Grundlage das Stundenhonorar von 90.-€ (ca. 60 Minuten) , 45.-€ (ca. 30 Minuten).  Gerne können wir die Kosten vorab besprechen.

Bei Absage eines Termins innerhalb von 24 Stunden vor  Behandlung ist eine Ausfallgebühr von 35,- Euro zu zahlen.Die Terminvereinbarungen, auch die telefonischen, sind verbindlich! In der Regel gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985).

Nach erfolgter telefonischer Anmeldung wird der Erstbehandlungstermin postalisch bestätigt.