Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben in der Regel keinen Erstattungsanspruch für die Behandlungskosten. Ich empfehle Ihnen deshalb vor Behandlungsbeginn die Möglichkeit einer eventuellen Bezuschussung mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Mitglieder von privaten Krankenversicherungen benötigen zur Abrechnung den Heilpraktikerzusatz in ihrem Tarif. Osteopathische Behandlungen und andere Naturheilverfahren werden u.U. nicht oder nur teilweise durch gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet. Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung übernimmt diese Versicherungseinrichtung, entsprechend den Vertragsbestimmungen, entweder einen Teil oder die gesamten Kosten. Da es sich hierbei um einen Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer (Patient) und der Krankenkasse handelt, habe ich als Therapeut darauf keinen Einfluss.
Es gelten folgende Preisstaffelungen als Anhaltspunkte :
Erstuntersuchung mit Irisdiagnose, Antlitzdiagnose und homöophatischer Mittelfindung, sowie gründlicher Anamnese und Untersuchung mit Anbehandlung mit Rezept und Beratung von ca. einer Stunde Dauer. Je nach Zeitaufwand und Medikamenteneinsatz. ca. 80.- bis 100.- Euro
Folgebehandlungen werden nach Zeitaufwand, Medikamenteneinsatz und Therapieverfahren (s.u.) berechnet ca. 40.- bis 70.- Euro
Eingesetzte Injektionen und Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien aus der Praxis werden zuzüglich berechnet.
Injektionsbehandlungen wie Neuraltherapie mit biologischen Medikamenten und Ampullen, Narbenentstörungen, Akupunktur von ca. 20- 30 Minuten Dauer. ca. 40.- bis 70.-Euro
Raucherentwöhnung mit Laser-Ohrakupunktur und Injektionsmischungen, Anti-Raucher-Rezept, drei Behandlungstermine, pauschal 180.-Euro.
Massagen, medizinische Einreibungen, UV-Bestrahlungen und Akupunkturbehandlungen, chiropraktische oder ostheophatische Behandlungen, sowie Neuraltherapie oder Lasertherapie werden nach Zeitaufwand und Injektionsmitteleinsatz abgerechnet. Für eine halbe Stunde ca. 40.- bis 80.- Euro.
Reizstromtherapie, Scenarbehandlung oder die Therapie mit dem Physiokey zur Schmerztherapie, Baunscheidtherapie und Schröpfkopfmassagen zur Ausleitung runden das Therapiespektrum ab. Alle Anwendungen sind untereinander kombinierbar, sodaß eine große Behandlungsbreite zu Verfügung steht.
Pychosomatische Erkrankungen wie Erschöpfungssyndrom, Angststörungen oder ähnliche Problemkreise werden mittels personenzentrierter Gesprächstherapie, autogenem Training oder psychologischer Exploration angegangen und werden nach dem gleichen Stundengebührensatz berechnet.
Sollten die Behandlungszeiten kürzer oder länger ausfallen wird das Honorar entsprechend angepasst.
Barzahlung ist direkt nach der Behandlung erbeten, laufende Behandlungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Kartenzahlung ist nicht möglich.
Ab dem zweiten Termin gilt als Grundlage das Stundenhonorar von 90.-€ (ca. 60 Minuten) , 45.-€ (ca. 30 Minuten). Gerne können wir die Kosten vorab besprechen.
Die Terminvereinbarungen, auch die telefonischen, sind verbindlich! In der Regel gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985).